Europäischer Gerichtshof soll Urteil zur Vorratsdatenspeicherung heute bekanntgeben

Europäischer Gerichtshof soll Urteil zur Vorratsdatenspeicherung heute bekanntgeben

 

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht die umstrittene Massenüberwachung von BürgerInnen durch die verdachtsunabhängige Aufzeichnung aller Telefon- und E-Mail-Kommunikationen und des Standortes von mobilen Geräten. Generalanwalt Pedro Cruz Villalon hatte sich bereits für die Vorratsdatenspeicherung erklärt und sah darin ein erforderliches und vollkommen legitimes Ziel. Seine Stellungnahme wurde von der Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert. In keinem EU-Mitgliedstaat habe die Vorratsdatenspeicherung statistisch signifikant zur Aufklärung von Straftaten gedient. Vielmehr sei die gegenwärtige Fassung der EU-Richtlinie ein Verstoss gegen die Grundrechte. Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert die vollständige Ungültigmachung der EU-Richtlinie. Die Grosse Koalitionhat im Koalitionsvertrag die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Mit dem entsprechenden Gesetz wollten CDU, SPD und CSU aber auf den Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten.