Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten stimmte am heutigen Mittwoch dem Rückübernahmeabkommen mit der Türkei zu. Dieses Abkommen wurde am 16. Dezember 2013 von der EU und der Türkei unterzeichnet.
Mit diesem Abkommen engagiert sich die Türkei, Menschen, die illegal über die gemeinsame Grenze in die EU eingereist sind, rückzuübernehmen. Dies gilt andersherum rein rechtlich auch für Menschen, die illegal von der EU in die Türkei eingereist sind.
Außerdem sieht das Abkommen vor, dass die Türkei finanzielle und technische Hilfe von der EU bekommt, um ihre Grenzpolizei und Grenzüberwachungseinrichtungen aufzubauen. In einer Pressemitteilung des Europaparlaments heißt es, dies würde den Grenzen der Türkei mit dem Irak, Syrien und dem Iran sicherer machen.
Die konservative Berichterstatterin Renate Sommer behauptete, dieses Abkommen würde signifikant zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Menschenhandel beitragen.
Auch wenn es sich um ein gegenseitiges Abkommen handelt, wird dieses Rückübernahmeabkommen mehr für die EU-Abschottungspolitik vor MigrantInnen dienen als andersherum. Die Türkei unterzeichnete dieses Abkommen mit der Perspektive auf eine Visa-Liberalisierung für TürkInnen, die im Schengen-Raum reisen möchten.
Um rechtskräftig zu werden, muss das Rückübernahmeabkommen noch vom Europaparlament im Plenum gebilligt werden und anschließend von der EU und der Türkei ratifiziert werden.