Einzelne Medien und auch die Polizei (!) gebrauchen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom Oktober 2025 in Bollschweil immer noch verharmlosende Begriffe wie „tragisch“ und „Familiendrama“: Der zum Tatzeitpunkt 58-jährige männliche Tatverdächtige drang nach einem Streit mit seiner Ex-Partnerin gegen deren Willen in ihr Haus ein, sperrte sie und den gemeinsamen Sohn aus und brachte die achtjährige Tochter in seine Gewalt. Danach mißhandelte er das Kind so schwer, dass das Mädchen noch vor Ort ihren Verletzungen erlag.
Der mutmaßliche Täter wurde wegen dringenden Verdachts des Totschlags in U-Haft genommen und in eine Klinik gebracht. Die Staatsanwaltschaft kam nach der Prüfung über das Vorliegen etwaiger Mordmerkmale nun zu dem Schluß, daß diese vorlägen und plädiert dafür, den Mann in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Es sei unklar, ob er wegen einer psychischen Erkrankung voll oder nur eingeschränkt schuldfähig sei. Eine Anklage gegen eine schuldunfähige Person, etwa wegen seelischer Störungen, ist im Strafgesetz nicht vorgesehen.
Medienberichten zufolge, hätte es zuvor keine häusliche Gewalt bei dem getrennt lebenden Paar gegeben – zumindest sei derartiges nicht gemeldet worden.
Im Ort Bollschweil werden inzwischen Spenden für die Mutter und den Bruder des Mädchens gesammelt, welche sich in medizinischer und psychologischer Behandlung befinden. Der Bürgermeister bot an, die Familie in einer anderen Wohnung unterzubringen, falls sie das wünsche. Außerdem werde den Mitschülerinnen und Mitschülern Unterstützung angeboten und dem Mädchen im Unterricht gedacht, hieß es in verschiedenen Presseberichten.
Ein Merkmal von Femiziden ist nach Julia Cruschwitz und Carolin Haentjes, die 2022 das Buch "Femizide - Frauenmorde in Deutschland" vorlegten, „die komplette Auslöschung der Frau und ihrer Existenz“. Dazu kann auch die Ermordung gemeinsamer Kinder gehören. Außerdem kann laut der beiden Autorinnen ein Femizid ohne vorhergehende Gewaltgeschichte verübt werden. Ob also vorher häusliche Gewalt gemeldet worden war, ist kein ausschlaggebendes Merkmal. Auch ist fraglich, ob die Tat in die Statistik des BKA zu geschlechtsspezifischer Gewalt eingeht. Wir sollten uns jedenfalls vor Augen halten, daß Männergewalt System hat, kein Einzelfall ist und erst recht kein „Familienstreit mit tödlichem Ausgang“!(dm)
