Die Polizei Nürnberg hat eine Öffentlichkeitsfahndung in Bezug auf Proteste gegen die Abschiebung eines afghanischen Schülers aus Nürnberg gestartet. Darauf weist der Republikanische Anwaltsverein in einer Pressemitteilung hin. Der junge Flüchtling sollte Ende Mai abgeschoben werden. Seine Mitschüler*innen protestierten gegen die Abschiebung, die Polizei ging mit Hunden, Schlagstöcken und Pfefferspray gewaltsam gegen sie vor. An den öffentlichen Pranger gestellt wird jetzt aber eine junge Frau, der der Wurf einer 0,5-l-Weichplastikflasche auf einen Polizisten vorgeworfen wird. Auf den Fotos ist sie gut erkennbar, ein Flaschenwurf ist jedoch nicht zu sehen. Der Polizist sei laut Polizeiangaben leicht verletzt worden, aber nicht dienstunfähig gewesen.
Yunus Ziyal vom Republikanischen Anwaltsverein erinnert daran, dass einen Öffentlichkeitsfahndung einen "erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person" bedeute. Eine zeitlich unbegrenzte und irreversible Öffentlichkeitsfahndung stelle eine massive Vorverurteilung dar. "So ein ›digitaler Pranger‹ kann zu drastischen persönlichen Einschnitten führen, ohne dass ein Rechtsverstoß überhaupt geklärt ist", so Ziyal weiter. Dieses Vorgehen entbehre jeglichen Gefühls für Verhältnismäßigkeit. Die Nürnberger Polizei agiere im Windschatten der Hamburger Öffentlichkeitsfahndung nach dem G20-Gipfel, die ebenfalls stark kritisiert worden war. Sie versuche damit von ihrem brutalen Vorgehen gegen die Schüler*innen in Nürnberg abzulenken.
(CC)