Fokus Südwest 11.02.2021 Nachrichten

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Nachrichten:
# Baden-Württemberg: Heckler und Koch in der Revision

Hamburg, 11. Februar 2020 – Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision des Oberndorfer Unternehmens Heckler & Koch und der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.2.2019 wegen illegaler Waffenexporte von Heckler & Koch nach Mexiko verhandelt. Das Urteil wird am 11. März verkündet. Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz
kommentier hierzu:
„Heckler & Koch hat sich mit der unbestritten illegalen Ausfuhr von Sturmgewehren nach Mexiko schuldig gemacht. Die moderate Strafe von 3,7 Millionen Euro will der Konzern nicht zahlen. In Oberndorf fehlt es offensichtlich vollkommen an Einsicht in die eigene Schuld. Neue Maßnahmen von Heckler & Koch zur Image-Korrektur wie etwa der Verzicht auf Exporte in Drittstaaten sind somit nur eines: unglaubwürdige PR.
 
Der Fall zeigt erneut, dass Waffenexporte aus Deutschland ungenügend geregelt sind. Spätestens die nächste Bundesregierung muss ein restriktives Rüstungsexportgesetz vorlegen, das eindeutig ist und Fragen wie Endverbleib und Entschädigung regelt.“

#  Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsmoratorium und Überprüfung aller Einzelfälle

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) zu Abschiebungen nach Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung auf, sich nicht mehr an Sammelabschiebungen in das Krisenland zu beteiligen und alle Fälle von Personen, die zur Abschiebung nach Afghanistan vorgesehen sind, im Lichte dieser Entscheidung neu zu prüfen, wie dies ein Sprecher des IM gegenüber Legal Tribune Online angekündigt hat. Diesen Worten sollten allerdings möglichst schnell auch Taten folgen: Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats will Baden-Württemberg sich an der nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligen. Aktuell sind mehrere Afghanen in Abschiebungshaft in Pforzheim und sollen demnächst nach Afghanistan abgeschoben werden.

In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung hatte der VGH am 17. Dezember entschieden, dass angesichts der verheerenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan selbst alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dort voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, auf legaler Weise ihre elementaren Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Abschiebungen sind nach Auffassung des VGH allenfalls bei Personen vertretbar, die entweder ein  „tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk" haben, nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte" erfahren, oder über ausreichendes Vermögen verfügen.  „Diese Voraussetzungen treffen auf die Allerwenigsten zu. Das heißt, die Anzahl der Personen, die in diese Kategorien fallen und abgeschoben werden dürfen, ist nach unserer Erfahrung sehr überschaubar", sagt Sprecher*innenratsmitglied Manfred Weidmann, der als Rechtsanwalt viele afghanische Geflüchtete vertritt.