Fokus Südwest 28.03.2019

Fokus Südwest 28.03.2019

Berichte:

# Prozess-Nachspiel für Eichhörnchen am Donnerstag
# Bündnis Bahn für Alle legt 12. Alternativen Geschäftsbericht vor

Nachrichten:

# Mehr Lohn im privaten Omnibusgewerbe

In der vierten Verhandlungsrunde im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg hat ver.di in Böblingen ein Tarifergebnis von plus 7,6 Prozent erreicht. Damit wurde die Lohnschere zur Bezahlung im kommunalen Nahverkehr etwas verkleinert. Zuvor hatten sich 95,6 Prozent der ver.di organisierten Busfahrer in einer Urabstimmung für Streiks zur Durchsetzung der Forderungen ausgesprochen. Der Urabstimmung waren zwei Warnstreikwellen vorangegangen. 1200 Beschäftigte aus fast 30 Betrieben beteiligten sich sich an den ganztägigen Arbeitsniederlegungen. Die Lohnsteigerungen sollen in drei Stufen erfolgen. 3,3 Prozent zum 1. März 2019, 2,3 Prozent zum 1. Januar 2020 und 2, 0 Prozent zum 1. Januar 2021 bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Laut ver.di müssten noch während der Laufzeit des Tarifs die Arbeitsbedingungen verbessert werden, z.B. bei den zum Teil unzumutbaren langen unbezahlten Pausen.

# Stuttgart 21 Initiative: Volksentscheide sind nicht unumkehrbar

Der Volksentscheid zum Bahnprojekt Stuttgart 21 muss nach der Initiative „Mehr Demokratie“ Baden-Württemberg nicht für alle Zeiten bindend sein. In der Schweiz ist es üblich, bei steigendem Finanzbedarf die Bevölkerung noch einmal zu befragen. Beim Volksentscheid zu Stuttgart 21 hatten 2011 rund 59 Prozent der Wähler gegen einen Ausstieg aus der Landesfinanzierung von Stuttgart 21 gestimmt. Inzwischen sind die Kosten von geschätzten vier Milliarden Euro vor Baubeginn auf nun zehn Milliarden und mehr geschätzt gestiegen. In Baden-Württemberg hat ein Bürgerentscheid für den Gemeinderat eine Bindungswirkung von drei Jahren.

# Stuttgart räumt besetztes Haus

Am Donnerstagmorgen wurde von der Polizei das besetzte Haus in der Forststraße 140 im Auftrag der Stadt geräumt. Gegen 7.30 Uhr begannen etwa 100 Polizisten ihren Einsatz gegen fünf Besetzer. Den Besetzern wurde Zeit gegeben ihre Sachen zu packen. Nun bekommen sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Als Grundlage für die Räumung hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, da die Besetzung eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung darstellt. Gegen 10 Uhr war der Einsatz zu Ende. Begonnen hatte die Besetzung des Mehrfamilienhauses am 9. März 2019. Der Protest richtete sich gegen die geplante Sanierung des Hauses, mit angekündigter Mieterhöhung um mehr als 100 Prozent. Eine gütliche Einigung zwischen den Besetzern und den Eigentümern war am Dienstag gescheitert.

# Große Sammelabschiebung nach Serbien und Mazedonien

Grün-Schwarz bietet Abschiebeinfrastruktur für zahlreiche Bundesländer

Nachdem von den letzten Sammelabschiebungen in den Balkan eher wenig Personen betroffen waren, war das bei der Abschiebung nach Serbien und Mazedonien am Mittwoch den 27. März ganz anders. 84 Menschen wurden nach Serbien (55) und Mazedonien (29) verfrachtet. Grün-Schwarz leistete dabei Amthilfe für zahlreiche andere Bundesländer. Aus Hessen waren 11 Personen betroffen, aus Hamburg 2, aus Niedersachsen eine, aus Rheinland-Pfalz 3 Personen, aus Sachsen 13 und aus Sachsen-Anhalt 4. Ursprünglich wollte man laut Regierungspräsidium Karlsruhe sogar 107 Menschen abschieben. 28 der Abgeschobenen lebten zuvor in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Aus Freiburg war niemand betroffen. Wieder einmal wurden hauptsächlich Familien in eine unsichere Situation gebracht. 30 Kinder bis 14 Jahren sind abgeschoben wurden. 35 Menschen gehören der besonders diskriminierten Minderheit der Roma an. Nach RDL vorliegenden Informationen wurde mindestens eine minderjährige Schülerin abgeschoben, die aufgrund ihrer Aufenthaltszeit und dem schulischen Werdegang vermutlich einen Anspruch auf Aufenthalt gehabt hätte. Die nächste Sammelabschiebung in den Balkan findet laut Aktion Bleiebrecht am 18. April, diesmal in den Kosovo, statt. Eine Information, die nach Plänen Seehfofers bald nicht mehr verbreitet werden dürfte. Das würde einerseits einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit bedeuten und den betroffenen Schutzsuchenden auch die Inanspruchnahme eines rechtstaatlichen Verfahrens deutlich erscheweren. (FK)

# Erster Drogenkonsumraum in Karlsruher geplant

Baden-Württembergs grün-schwarzes Kabinett hat eine Verordnung für landesweit ersten Drogenkonsumraum beschlossen. Damit kann in der erste Drogenkonsumraum eingerichtet werden. Der Karlsruher Gemeinderat hatte schon vor knapp einem Jahr einmütig dafür gestimmt. Anwohner belastete die illegalen Drogenszene am Karlsplatz. In einem Drogenkonsumraum wird der an sich verbotene Besitz einer mitgebrachten Droge - wie Heroin, Kokain oder deren Abkömmlinge - zum Eigenverbrauch geduldet. Schwerstabhängige können in einen nüchternen Raum die mitgebrachte Rauschmittel unter hygienischen Bedingungen und unter Aufsicht von geschultem Personal konsumieren. Die Einrichtung in Karlsruhe ist für den Spätsommer geplant.