Freiburger Staatsanwaltschaft verneint Volksverhetzung der NPD - Shame on You

Freiburger Staatsanwaltschaft verneint Volksverhetzung der NPD - Shame on You

Flächendeckend hatte die NPD im zurückliegenden Bundestagswahlkampf die Verhetzungsparole "Geld für Oma statt für Sinti und Roma" gegen die Bevölkerungsminderheiten der Sinti und Roma in Deutschland inszeniert und auch die gewollt rassistischen Reflexe en gros produziert. Zwar kam die NPD nicht in Bundestagsnähe (verlor sogar), stattdessen scheiterte ihre Salonalternative für Deutschland aber nur knapp.

Allerdings habe sich viele die rassistische Hetze der NPD nicht gefallen lassen: Manche Kommunen haben die Plakate einfach abgehängt. Viele stellten Strafanzeigen wegen Volksverhetzung. So auch der Markgräfler Friedensrat. Er hatte jedoch aber nicht mit dem politischen Verständnis der Freiburger Staatsanwaltschaft gerechnet.
Diese sieht vielmehr "Das angezeigte Wahlplakat der NPD enthält damit zwar einen diskriminierende Aussage zu Lasten von Sinti und Roma, die jedoch nicht die Merkmale der Volksverhetzung nach § 130 StGB erfüllt und damit straflos bleibt."

Die juristische Subsumtiontechnik des Freiburger Polit- Staatsanwalt Dr. Rink ist bemerkenswert: Weil die Sinti und Roma (wohl trotz ihrer divergierender Staatsangehörigkeiten) eine abgrenzungsfähige Bevölkerungsgruppe ("ethnische Herkunft") seien, seien sie auch beleidigungs-/verhetzungsfähig i.S. von § 130 StGB und würden auch - s.o. - mit einem solchen Spruch diskriminiert. Nur will Dr. Rink jedoch in fiskalischen Massnahmen noch keine Aufstachelung zum Hass sehen. Doch damit ist es für Dr. Rink noch lange nicht genug!
Partout will er vor allem eines nicht wahrhaben: "In dieser Aussage liegt auch keine Aufforderung zu Willkürmassnahmen gegen Sinti und Roma, weil es an Appellcharakter fehlt, der Voraussetzung der Tatbestandverwirklichung wäre" Sondern was bitte sonst ist diese - gewollte - Wilkürbehandlung ? Ist die mitgedacht (deutsche, nur so macht das Gegenüberstellen ja einen Sinn) Oma als Gegenpart für "alleinig berechtigte" finanzielle Leistungen wirklich kein Appell? Unserer wackerer Staatsanwalt bekommt beim Willkürmassnahmenausschluss aber jetzt erst so richtig in Fahrt: "Die blosse Forderung einer Bevölkerungsgruppe staatliche Geldleistungen nicht zu gewähren (darum handelt es sich im Kern), stellt sich als politische Forderung der NPD dar, verbunden mit der Aussage , dass in Fall eines Wahlsieges der NPD diese Forderung umgesetzt würde. Ein Aufruf zu Willkürmassnahmen , insbesondere Gewaltmassnahmen liegt hierin nicht"
Wie bitte?
Ach so, dann war sicherlich der Ausschluss der deutschen Juden unmittelbar nach 1933 aus dem öffentlichen Leben selbstverständlich auch nur eine Massnahme in Umsetzung der politischen Foderung der NSDAP vor 1933. Da kann mensch denn ja nix machen, weil es zuvor am Appellcharakter der jetzt realisierten Forderung gefehlt hatte oder wie meinen Sie das, Herr Staatsanwalt Dr. Rink?
Aber nach unserem Grundgesetz kann mensch mal so eben auch egal ob deutschen oder europäischen oder geflüchteten Sinti und Roma jede staatliche Leistungen vorenthalten, weil sie ja... Warum eigentlich? Genau: eine zu diskriminierende Gruppe sind (s.o.)! Hat nicht gerade das BVerfG bei den abschreckenden Leistungs- Vorenthaltungsmassnahmen gegen Flüchtlinge genau das Gegenteil - nämlich die Verfassungswidrigkeit - festgestellt?
Shame on you! Nachsitzen im Grundkurs Geschichte ist bei der Freiburger Staatsanwaltschaft dringend angesagt.

kmm

Quelle: Markgräfler Friedensrat