(kmm) Manchmal ist es schon "lustig".
Kaum hat am Donnerstag das Verfassungsgericht die automatisierte Weiterleitung und Speicherung von Telekommunikationsdaten im Telekommunikationsgesetz (TKG) an Geheimdienste als geeignet und auch im engeren Sinne verhältnismässig, weil erforderlich für die reibungslose Aufgabenerfüllung der Geheimdienste erklärt, da leckt es aus der PKK des Bundestags.
Sage und schreibe 215 Nachrichten waren für die Geheimdienste 2010 relevant.
180 im Rüstungsbereich, 29 mit mutmasslichen Terrorbezug und 4 zu Schleusungen.
Dafür wurden knapp 40 Millionen (37,292 Mio.) emails, Faxe und Telefonate weitergeleitet, gespeichert und ausgewertet.
Noch in 2009 waren 278 Nachrichten als interessant für Ausforschungen von den Geheimdienste bewertet worden, also 63, also bald ein Viertel mehr.
Trefferquote: 0,0006 Prozent. Fünf Richtige plus Zusatzzahl im Lotto sind unwahrscheinlicher.
Dafür haben sich die kontrollierten Nachrichten aber gegenüber 2009 verfünffacht!
Zeit für die üblichen Bedenkenträger vom Schlage z.B des Grünen Kreisvorstand Timothy Simms, der bei der Stopp ACTA Demo am 25.2. 2012 sein prinzipielles Bekenntnis zum Kapitalismus mit der Kritik an mangelnder Effizienz zu adeln glaubte.
Aber die Verfassungsrichter? Es wäre langsam angezeigt, zur teilweisen Praxis in den späten 1970er bzw. 80 er Jahren zurückzukehren.
Da galt desöfeteren, erst Klärung der Tatsachen bei Prüfung der Verhältnismässigkeit.
Aber das ist eben der Fluch des selbstgesetzten Zwangs zur Politiker- (und Kirchen)nähe, Herr Voßkuhle und Co.!
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