Gericht gibt streikenden LokführerInnen Recht

Gericht gibt streikenden LokführerInnen Recht

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung des gegenwärtigen Streik der LokführerInnen zu verbieten abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin Ursula Schmidt bezeichnete den Streik als „verhältnismäßig und gerechtfertigt“. Die Deutsche Bahn hat aber sofort Berufung eingelegt. Ein weiteres Urteil des Landesarbietsgerichtes wird daher noch für heute morgen erwartet.