Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat Anfang Juni ein interessantes Urteil gesprochen. Es hat einem Kurden die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen und festgestellt, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass dem Kläger bei einer etwaigen Abschiebung in die Türkei Misshandlungen und Folter durch türkische Sicherheitskräfte drohen. Ihm wurde in der Türkei die Mitgliedschaft in einer PKK Jugendorganisation unterstellt. Über die Bedeutung des Urteils sprachen wir mit Rechtsanwalt Paulo Dias, der das Urteil mit Signalwirkung erstritten hatte.