SPD und CDU haben sich darauf geeinigt die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse zu vermindern. Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes schließt derzeit Menschen von Wahlen aus, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite haben. Ausgeschlossen sind auch schuldunfähige Straftäter mit psychischen Beeinträchtigungen. In Deutschland sind dies insgesamt rund 80 000 Menschen.
Der Beschluss folgt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar. Dieses hatte erklärt, dass Menschen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Der neue Gesetzentwurf könnte die Möglichkeit einer Wahlassistenz beinhalten. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Juli in Kraft treten und wird daher noch nicht für die Europawahl im Mai gelten.
In Baden-Württemberg sollen nach einer Gesetzesänderung bereits zur Kommunalwahl Menschen unter Betreuung wählen können. Diese findet wie die Europawahl am 26. Mai statt.