Handygate 2011 in Dresden war illegal – meint LANDGERICHT

Handygate 2011 in Dresden war illegal – meint LANDGERICHT

In einem feststellenden Beschluss hat vergangene Woche das LG Dresden die regelmässige Rechtsprechung des Dresdner Amtsgrichtes, die die Abfrage der Funkzellen mit 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten in der Südvorstadt mit dem Aktenzeichen “270 Gs 711/11″. vor allem von Antifaschistinnen gegen den Naziaufmarsch am 13 Februar 2011 für rechtswidrig erklärt, berichtet das Portal netpolitik.org Das Gericht erklärte: Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.02.2011, 270 Gs 711/11, rechtswidrig ist. Die aufgrund dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen. Es wird festgestellt, dass die Erhebung und Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten und der Bestandsdaten des Betroffenen durch das Landeskriminalamt Sachsen auf der Grundlage der Anordnung des Amtsgerichts Dresden, erlassen mit Beschluss vom 25.02.2011 (207 Gs 711/11), rechtswidrig war. „

Die mittlerweile erfolgte Verknüpfung mit anderen Funkzellendaten in einer Rastersoftware wäre damit tendenziell auch rechtswidrig.