Hambach-Aktivist freigesprochen: Kein "Hausfriedensbruch" im Hambacher Tagebau

Kein "Hausfriedensbruch" im Hambacher Tagebau

Mit einem Gutachten an die Staatsanwaltschaft in NRW hat der Energiekonzern RWE versucht, mehr straffrechtliche Verurteilungen von Aktivisti, die sich gegen den umwelt- und kulturschädigenden Braunkohleabbau einsetzen, zu erreichen. In einem Verfahren gegen eine kurzzeitige Baggerbesetzung versuchte die Staatsanwaltschaft deshalb mehrfach, eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch (nach §123 Ab. 1 StGB) zu erzielen, scheiterte aber nicht zuletzt an der bisherigen Rechtssprechung. Der Tagebau bzw. die Grube mit ihrem Umfang von etwa 30 Kilometern kann, so die Verteidigung des angeklagten Aktivisti, nicht als "umfriedet" gelten in dem Sinne, in dem dies eine Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung bilden würde. 

Wäre es zu einer Verurteilung gekommen, so erzählen Simon und Jan (die beiden Verteidiger), dann hätte es gewissermaßen einen Dammbruch in der Rechtssprechung gegeben. Die straffrechtliche Verfolgung von Klimaaktivisti hätte dann in Zukunft nämlich den §123 StGB für sich nutzbar machen können: mit der neuen Annahme, das auch ein 30 Kilometer umfassendes und ständig neu bebaggertes Gelände unter das Hausrecht eines einzigen Großkonzerns fallen würde. (Vor allem, wenn dieser es für seine politischen Belange gerade so bräuchte).

Dazu kam es aber nicht. Am 24. März wurde vor dem Oberlandesgericht Köln der vorangegangene Freispruch bestätigt. Wie es dazu kam und mehr zu den Hintergründen hört ihr im interviewm mit den beiden (Laien-)Verteidigern Simon und Jan.

 

 

 

 

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