Landesregierung plant gesetzliche Diskriminierung nichtkommerzieller Veranstalter

Landesregierung plant gesetzliche Diskriminierung nichtkommerzieller Veranstalter

Am 2. Juli wird ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umstellung des analogen Hörfunks auf die für 2015 beschlossene Digitalisierung beraten.

Die Landesregierung will erneut kommerzielle Veranstalter privilegieren. Per simplen Verlängerungsantrág soll ihr am 31.12.2010 aus laufender Frequenzbestand um 5 Jahre verlängert werden.
Die ein Jahr später auslaufenden Frequenzen nichtkommerzieller Veranstalter will die CDU-FDP Regierung aber nicht in die Verlängerung mit einbeziehen. Im Interview erklärt RDL GF Michael Menzel die Umstände
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