Mach es möglich! Bis Jahresende 16.724 €!

Mach es möglich! Bis Jahresende 16.724 €!

Würden 1000 Leute bis Jahresende einen Betrag von 16,71 Euro spenden - dann wäre es geschafft!

Der Freundeskreis Radio Dreyeckland ist gemeinnützig, Spenden sind steuerlich absetzbar!

Spendenkonto: Freundeskreis RDL, IBAN: DE04680900000009320202 / BIC: GENODE61FR1 (Kto. 93 20 20 2, Volksbank Freiburg, BLZ 680 900 00)

Oder gleich Mitglied werden: anmeldeformular-freundeskreis.pdf


Mgeahertzlichen Dank an alle bisherigen Spender*innen!!


Darum brauchen wir dringend Spenden:

Landesmedienanstalt verweigert RDL zustehende Mittel aus dem Rundfunkbeitrag

Die Begründung dafür ist besonders absurd - RDL auf Spenden angewiesen

Radio Dreyeckland bietet ein Radioprogramm an – wie jedes Radio. Klingt banal, ist aber für den Präsidenten der Landesmedienanstalt (LfK) Thomas Langheinrich offenbar nur schwer einsichtig und Anlass für eine groteske Haarspalterei. Er fordert von den Honorarkräften bei RDL den Nachweis, welcher Teil ihrer Arbeit dem Programm dient und welcher lediglich 'koordinierend' ist. An den Nachweis knüpft er die Auszahlung eines nicht geringen Anteils der jährlichen "Förder"mittel, die aus dem Rundfunkbeitrag kommen.

Ein solcher Nachweis kann aber gar nicht erbracht werden, denn die Arbeit im Radio dient grundsätzlich dazu ein Radioprogramm auf die Beine zu stellen. Eine Trennung in 'koordinierend' und 'Programm' ist paradox. Ein Beispiel: Regelmäßig finden Freiburger Gruppen ihren Weg zu RDL. Ist es nur eine koordinierende Tätigkeit oder dient es dem Programm, wenn etwa eine Tierrechtsgruppe von einer Honorarkraft an das Radiomachen herangeführt wird? Wenn sie mit der Gruppe ein Sendekonzept entwickelt, Themen bespricht, Interviews plant, Moderationstexte entwirft, ins Schnittprogramm einführt und nach der Sendung Feedback gibt?

Mit seiner Verweigerung von "Förder"mitteln aus dem Rundfunkbeitrag stellt sich der LfK-Präsident eigenmächtig über das Gesetz, denn die LfK soll „Formen lokaler und regionaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltung fördern" (§47 Abs 1 Satz 2 LmedienGesetz). Rundfunkveranstaltung im Sinne von Herrn Langheinrich hat offenbar nichts mit Radio zu tun, geschweige denn mit unterschiedlichen Formen davon.

Offensichtlich will er Radio Dreyeckland mit dieser Haarspalterei mundtot machen. Die Qualität und Leistung eines Radios wie RDL soll entwertet und auf das Niveau eines Hobbyradios gebracht werden. Wir verstehen diese Maßnahme auch als Angriff auf die Rundfunkfreiheit.

RDL muss nun auf dem Klageweg möglichst die ihm zustehenden Rundfunkgebührenmittel schnell durchsetzen. Für diesen kostenträchtigen Weg, der die Rundfunkfreiheit verteidigt, ist RDL auf die Spenden seiner HörerInnen angewiesen.

 

RDL gerät an den Rand der Überschuldung

 

Alles andere als banal sind die Folgen dieser Verweigerung für RDL. Für das laufende Jahr 2014 droht zwar (noch) keine Insolvenz, dennoch steht Radio Dreyeckland am Rand einer Überschuldung. Die vierteljährlich anstehenden "Förder"raten wurden lediglich im Januar und im April voll ausgezahlt, die Rate im Juli dann aber verweigert und im August nur teilausbezahlt. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat RDL daher bereits Ende Juli eine Untätigkeitsklage gegen die Landesmedienanstalt erhoben. Im Oktober wurde nur ein Teilbetrag der üblichen Rate überwiesen. Insgesamt fehlen 16.724 €

Für Radio Dreyeckland ist das Verhalten von Herrn Langheinrich leider nichts Neues. In der Vergangenheit gab es von ihm immer wieder Angriffe gegen das freie Radio im Südwesten. Mehrfach hat er Radio Dreyeckland Vorgaben gemacht, die keine Grundlage in den Gesetzen haben und RDL bei der Ausübung der Rundfunkfreiheit massiv beeinträchtigen. Als Druckmittel dient ihm dabei regelmäßig die Verweigerung der "Förder"mittel. So konnte er Radio Dreyeckland im Jahr 2007 nahe an den Abgrund der Insolvenz bringen, die Solidarität der HörerInnen half RDL aber, die Pleite abzuwenden.(Siehe auch: Ätsch keine Pleite in 2007) Leidtragende waren die HörerInnen am Hochrhein, die das RDL-Programm nun nicht mehr - seit 2008 -empfangen können.

Bürokratie als Machtinstrument: Ein kleiner Einblick, wie der Präsident Vorwand um Vorwand erfindet, um RDL Fördermittel zu verweigern

RDL reichte fristgerecht zum 28. Februar seinen "Förder"antrag für das laufende Jahr bei der Behörde ein. Seit Monaten (er)findet nun der nach Gutsherrenart agierende LfK-Präsident immer neue Vorwände, um dem Antrag nicht stattzugeben und nicht zu zahlen. So ordnete er eine Verwendungsprüfung des Haushaltsjahres 2012 an, bei der RDL sofort (Februar) in eine Ortsprüfung einwilligte. Der Präsident ließ aber stattdessen  hierfür eine komplett elektronische, nicht anonymisierte Übermittlung aller (!) Buchungsbelege anfordern, Personendaten mit eingeschlossen. RDL wies diese Maßnahme als unverhältnismäßig zurück und bestand auf eine datenschutzrechtlich angemessene Prüfung. Herr Langheinrich verweigerte daraufhin am 27.Mai 2014 – mittlerweile 3 Monate nach Antragstellung - jegliche Bescheidung und weitere Zahlung. Besonders pikant daran: Die Weigerung des Präsidenten ist ausgerechnet auf demselben Blatt handschriftlich vermerkt, auf dem seine eigene Förderabteilung bereits den Entwurf für einen positiven Bescheid verfasst hatte.

Eigentlich hätte nun die bürokratische Scharade beendet sein können, denn die Wirtschaftsprüfer fanden bei der Ortsprüfung kein Knock-Out-Kriterium. Doch weit gefehlt. Die von Herrn Langheinrich beauftragten und wirtschaftlich abhängigen Prüfer mussten einen mit der LfK Spitze abgesprochenen Prüfungsvermerk anfertigen um mit Vorwänden einen Teilbescheid am 1. August 14 zu rechtfertigen, der RDL 16.724 € aus dem Rundfunkbeitrag willkürlich verweigerte.

Dieser 'Teilbescheid' ist ein Dokument kafkaesken Ranges, Ausdruck eines maximal bürokratischen Systems unterschiedlichster "Förder"töpfe und eine penible Belehrung darüber, was bei einem freien Radio angeblich nicht "förderungs"würdig ist. Obwohl die LfK für die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag  Förderziele wie Meinungsvielfalt bei den Radios verfolgen muss, sollen nun also 'Redaktions- und Moderationsleistungen' nicht mehr gezahlt werden!
Zur Erinnerung: Es geht hier um Gelder aus dem Rundfunk(!)beitrag. Wäre also demnach RDL eine Blaskapelle, dann würde es für das Blasmusikstück auch keine Musik-Förderung geben dürfen. Nachweislich - und mittlerweile auch schriftlich eingestanden – waren alle angeblich nicht gegebenen Voraussetzungen längst im Mai wie am 1.8.2014 erfüllt. Trotzdem weigert sich Herr Langheinrich auch jetzt im Oktober weiterhin den Förderbescheid entsprechend der offenkundigen Sach- und Rechtslage abzuändern und zu unterzeichnen. Auch der Medienrat, der als Gremium der Rundfunkaufsicht in Baden-Württemberg insbesondere die „Gewährleistung der Meinungsvielfalt“ zur Aufgabe hat, nimmt diese Verantwortung nicht wahr. Von uns auf das Fehlverhalten des LfK-Präsidenten hingewiesen, stellte der Medienrat sich opportunistisch hinter ihn, statt die Rechte der freien Radios zu gewährleisten.

Behördenfossile ignorieren den Willen des Gesetzgebers

Das Platzhirschverhalten eines Reliktes alter CDU-Tage ist umso absurder, weil längst das von Grün-Rot mit überwältigender Landtagsmehrheit zum 1.1.2013 geänderte Landesmediengesetz die Landesmedienanstalt zu einer Förderung der freien Radios gesetzlich verpflichtet: "Sie soll Formen lokaler und regionaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltung fördern" (§47 Abs 1 Satz 2 LMedienGesetz). Damit diese Rundfunkveranstaltungen gerade im lokalen Raum durch ihre Themenbearbeitung die Meinungs- und Kulturvielfalt im Hörfunk verstärken, lautet die Gesetzesbegründung. So oder so belegen aber die LfK-Jahresberichte, dass vor allem den kommerziellen Veranstaltern im Ländle weiterhin mehr Rundfunkgebühren zugeschustert werden, trotz ihrer Gewinnerzielung und einer bloßen "kann"-Förderungsmöglichkeit.