Menschenrechtsorganisation in Russland zu Geldstrafe verurteilt

Menschenrechtsorganisation in Russland zu Geldstrafe verurteilt

Politisch aktive Organisationen müssen sich in Russland laut Gesetz seit 2012 als „ausländische Agenten“ registrieren lassen, wenn sie einen Teil oder alle ihre Gelder aus dem Ausland beziehen. 2014 war auch die Menschenrechtsorganisation Memorial von der Justiz verpflichtet worden, sich registrieren zu lassen, obwohl das Gesetz laut Verfassungsgericht nicht auf NGOs anwendbar ist.

Am Mittwoch urteilte ein Gericht in Moskau jedoch, dass die Organisation gegen Auflagen verstößen hätte, weil sie sich nicht selbst als „ausländischen Agenten“ registriert habe. Aus diesem Grund wurde Memorial zur Zahlung von 300.000 Rubel (ca. 4.400 Euro) verurteilt.

Bereits bei der erzwungenen Registrierung als „Agent“ hatte Memorial von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und sich darauf berufen, dass internationale Organisationen laut einem Urteil des Verfassungsgerichts gar nicht als "ausländische Agenten" gelten können. Der Widerspruch wurde jedoch abgelehnt, worauf die NGO eine Klage einreichte. Die Organisation, die sich für die Aufarbeitung der Gewaltherrschaft des Stalinismus und das Gedenken der Opfer einsetzt, kündigte auf ihrer deutschen Webseite an, das Urteil zur Geldstrafe ebenfalls anzufechten.

Der sowjetische Diktator Josef Stalin nutzte den Begriff des „ausländischen Agenten“, um Oppositionelle zu diffamieren und aus dem Weg zu schaffen, die Formulierung ist in Russland daher historisch vorbelastet. Insgesamt sind mehr als 120 Nichtregierungsorganisationen von der Registrierungspflicht betroffen.