Der Beharlichkeit des Klägers und seines Anwaltes , aber eben auch der schon im Jahre 2006 erstellten Studie des runden Tisch ist es zu danken, dass bald rückwirkend bis Anfang 2010 all die ALG-2 Bezieherinnen, die wegen Überschreiten der von der Stadt Freiburg festgesetzten Mietobergrenzen Teile der Mietkosten aus ihrem Regelsatz bezahlen, sich das Geld zurückfordern können. Zwar will die Stadt sich erst festlegen, wenn die Urteilsgründe vorliegen, doch schon jetzt ist klar, dass die erneute bestätigung des Grundsatz das nur wenn solche Wohnungen auch real anmietbar sind, solch eine Mietobergrenze als "angemessene Wohnkosten" qualifiziert werden kann. Martin Klauss vom Runden Tisch Freiburg im Gespräch