Mutmasslicher NSU Anschlag in Nürnberg wird nicht von Bundesanwaltschaft angeklagt (Z)

Mutmasslicher NSU Anschlag in Nürnberg wird nicht von Bundesanwaltschaft angeklagt (Z)

1999 soll der Nationalsozialistische Untergrund einen Sprengkörper in einer Pilsbar in der Nürnber Südstadt platziert haben. Ein Mitarbeiter wurde verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat nun mitgeteilt, sie werde die Tat im Münchner NSU-Prozess nicht anklagen.