Neues Bundeswahlrecht, alte Schwächen!

Neues Bundeswahlrecht, alte Schwächen!

Im Alleingang versucht Schwarz-Gelb ein umstrittenes Wahlrecht für den Bundestag durchzusetzen. Am 3. Juli 2008 forderte das Bundesverfassungsgericht die Regierung auf das Wahlrecht Grundgesetzkonform zu gestallten. Negative Stimmgewichte und Überhangsmandate verfälschten bisher das Wahlergebnis. Bis zum 30. Juni 2011 sollte das neue Recht stehen. Jetzt, nach drei Jahren, einer Bundestagswahl nach altem Recht und als Zugabe noch ein kleines Sommerpäuschen soll es losgehen. Ohne Einbeziehung der Opposition legte die noch Regierung CDU/FDP ihren Gesetzesentwurf für ein Bundestagswahlrecht vor. Dieser wurde gestern (21.September 2011) im Innenausschuss mit der Koalitionsmehrheit von CDU und FDP beschlossen.
Doch das neue Wahlrecht ist nur das Alte schwarz-gelb gestrichen. Michael Efler zum Problem Bundestagswahlrecht.

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