In einem Artikel beschreibt Netzpolitik.org wie die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige dazu führen könnten, dass Nutzer*innen zunächst ihren Personalausweis vorlegen müssen, um einen Account zu bekommen oder zu behalten. Und das geht so: Anbieter müssen eine Einschätzung des Risikos vorlegen, dass die „Nutzung des Dienstes zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ führen könnte. Diese Einschätzung wird bewertet und entsprechend werden den Diensten Auflagen gemacht, wie sie mit weiteren Kontrollen, das Risiko senken können. Als Möglichkeit, das Risiko zu senken, nennt die Kommission „Funktionen zur Altersüberprüfung“. Außerdem können Anbieter auch zu Maßnahmen „zur Altersverifizierung und -bewertung“ verpflichtet werden. Etwas ähnliches gibt es bereits bei dem Videodienst TikTok. Nach politischem Druck hat TikTok alle Profile von 13- und 14-jährigen auf „privat“ gestellt. Direktnachrichten können an solche Nutzer*innen nichtmehr verschickt werden. Allerdings kontrolliert TikTok die Altersangaben nicht. Die Kommission erwähnt aber ausdrücklich Maßnahmen zur Altersverifizierung. Wie soll das gehen? Zum Beispiel indem Nutzer*innen sich selbst zusammen mit ihrem Perso per Webcam ablichten. Über Hacks und Leaks könnten die personenbezogenen Daten dann in Umlauf kommen.
Die Pläne der Kommission sind ohnehin wegen der Möglichkeit massenhafter Chatkontrollen hoch umstritten. Radio Dreyeckland berichtete mehrfach. Allerdings muss man der Kommission auch zugestehen, dass die modernen Methoden der Kommunikation tatsächlich zusätzliche Gefahren für Minderjährige mit sich bringen. Andererseits kann die total überwachte Gesellschaft nicht die Antwort darauf sein, meint der Nachrichtenschreiber.