Religionsunterrichtsbefreiung Jetzt!

Religionsunterrichtsbefreiung Jetzt!

Die Evolutionären Humanisten Freiburg (EHF) haben daran erinnert, dass für die Abmeldung vom Religionsunterricht in Baden-Württemberg ein „enges Termin-Korsett“ gilt, so EHF-Sprecher Arno Ehret (Freiburg). Spätestens zwei Wochen nach den Sommerferien muss die Mitteilung der Eltern bzw. - bei religionsmündigen Jugendlichen (14 Jahre alt) - der Schülerin oder des Schülers bei der Schulleitung vorliegen, damit sie rechtlich wirksam wird. Nach der geltenden Rechtslage ist zwar jeder Schüler, der in Baden-Württemberg eine öffentliche Schule besucht, grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichte. Nach Grundgesetz und Landesverfassung darf jedoch kein Mensch gegen seinen Willen gezwungen werden, am Religionsunterricht oder an einer religiösen Handlung teilzunehmen. Die grundsätzliche Teilnahmepflicht endet also auch bei evangelischen oder katholischen Kindern und Jugendlichen, wenn das Kind vom Religionsunterricht abgemeldet wird bzw. sich selbst abmeldet. Zwischen 12 und 14 Jahren müssen die Eltern mit Ihren Kindern Einvernehmn erzielen.
Die Abmeldung kann auch Anfang des neuen Schuljahrs nocht realisiert werden, allerdings ist erfahrungsgemäss dann in den ersten Wochen die Hekztik riesengross,