Obwohl AfD-ler Robtert H. mutmaßlich mehrfach mit einer Blechschere auf den Kopf eines Radfahrers geschlagen hatte, wurde er am Donnerstag von Richter Stefan Schuller am Freiburger Amtsgericht freigesprochen. Der Radhelm des Opfers war zerbeult. Es war bei einem Streit zwischen Roberh H, Duravko Mandic und zwei anderen Personen, die wohl AfD Plakate entfernen wollten, dazwischengegangen. Schon am ersten Prozesstag hatte Richter Schuller vom Freiburger Amtsgericht eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Nebenkläger und ein Zeuge hatten den Angriff beschrieben, aber weder die ZeugInnen am zweiten Prozesstag noch die einzige Zeugin am dritten Prozesstag konnten, laut Autonome Antifa Freiburg, die den Prozess beobachtete, Details des Angriffs schildern. So sprach sich Staatsanwalt Rink nach dem Leitsatz im „Zweifel für den Angeklagten“ für einen Freispruch aus, auch wenn er im Prozess auf die Gefährlichkeit der gezielten Bewaffnung trotz seiner psychischen Krankheit von Robert H. hingewiesen hatte. Anders als Nebenkläger Michael Moos sah der Staatsanwaltger die Mittäterschaft mit Dubravko Mandic, der für seinen Pferffersprayeinsatz bei diesem Angriff zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Die Verteidigerin von Robert H. war Nicole Schneiders, die Ralf Wohlleben im NSU Prozess vertreten hatte. Robert H. muss sich vermutlich im September noch einmal vor Gericht für den Messerangriff auf einen Passanten, der zwei angegriffenen Antifaschist:innen in der Unterwiehre zur Hilfe gekommen war, verantworten. Auch hier scheint er mit seiner Notwehrthese gut weg zu kommen. (TS)