Schweizer Firmen dürfen Waffen auch an Menschenrechtsverletzer liefern

Schweizer Firmen dürfen Waffen auch an Menschenrechtsverletzer liefern

 

Mit der dnekbar knappesten Mehrheit von 94 gegen 93 Stimmen hat der Schweizer Nationalrat einer Lockerung der Bedingungen für den Rüstungsexport zugestimmt. Künftig dürfen Schweizer Waffenschmiede auch in Länder liefern, in denen die  "Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden". Begründet wurde die Änderung mit einer durch die alte Regelung entstandenen Benachteiligung der Schweizer Industrie. Zum Beispiel dürfe die Schweizer Industrie keine Luftabwehrsysteme an Saudi Arabien liefern, obwohl diese Waffen nicht für Menschenrechtsverletzungen zu gebrauchen seien, so die Befürworter der Lockerung. Der Wirtschaftsminister Johann Schneider Amman betonte der Erhalt der eigenen Rüstungsindustrie sei auch für die eigene Landesverteidigung wichtig.