Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat einen Eilantrag der Hilfsorganisation Sea-Watch abgelehnt. Der Kapitän sowie rund 40 Migrant*innen hatten in einer einstweiligen Maßnahme beantragt, in Italien an Land gehen zu dürfen. Werden Menschenrechte verletzt, darf der Menschengerichtshof einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen. Der europäische Gerichtshof sah keine Menschenrechtsverletzungen und lehnte den Antrag ab. Da es keine kranken, Schwangeren oder Familien mehr an Bord gebe, könne Italien nicht gezwungen werden, die Sea-Watch 3 anlegen zu lassen. So die Begründung des Gerichtshofes.
Auf der Sea-Watch 3 warten 42 Migrant*innen an Land gelassen zu werden. Sie befinden sich mittlerweile seit zwei Wochen auf dem Schiff. Dieses fährt vor der 12 Meilen-Zone um Lampedusa auf und ab, da die unerlaubte Fahrt in italienische Hoheitsgewässer von Italien mit Strafen belegt wurde.