Rechtsgutachten zum PKK Verbot: "Straftaten der PKK erfüllen nicht die Hürden für ein Verbot"

"Straftaten der PKK erfüllen nicht die Hürden für ein Verbot"

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Die „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz seit 1994 verboten. Ein paar Jahre später wurde sie dann hierzulande auch als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft. Professor Roland Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Freiburg hat kürzlich nun ein Rechtsgutachten zu den strafrechtlich relevanten Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland erstellt. Lässt sich das Verbot beim Blick auf Straftaten juristisch begründen? Wir haben mit Roland Hefendehl gesprochen.