Eingriff des Tarifeinheitsgesetz bei kleinen, noch "nicht tariffähigen" Gewerkschaften wird vom Bundesverfassunsgericht nicht geprüft.

Eingriff des Tarifeinheitsgesetz bei kleinen, noch "nicht tariffähigen" Gewerkschaften wird vom Bundesverfassunsgericht nicht geprüft.

Das BVerfG hat die Annnahme von direkten Verfassungsbeschwerden gegen §4a TVG gegen das Koalitionsrecht des GG wegen mangelnder "gegenwärtiger Betroffenheit" abgelehnt. So die Beschlüsse der 3. Kammer des 1.Senates (Richter*innen Kirchhoff,Masing und Baehr) im Fall zweier kleiner Gewerkschaften, die noch keinen bzw. nur einen Tarifvertrag abgeschlossen hatten. Insofern würden nur eine virtuelle, aber keine aktuelle Betroffenheit von §4a TVG und die Verdrängung existenter Tarifvertäge durch §4aTVG mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht. So wurde die Annahme zur Entscheidung verweigert

1 BVR 2257/15

1 BVR 1707/15