Das NRW Polizeigesetz mit seiner präventiven Trojaner ist grundgesetzkonform. Nicht aber der Trojaner Einsatz in der Strafverolgung bei Delikten unter 3 Jahren Höchststrafandrohung. So das BVerfG mit zwei Beschlüssen vom 24.5.25 publiziert am 7.8.25 rs20250624_1bvr246619.pdf NRW Polizeigesetz Trojaner
rs20250624_1bvr018023.pdf Strafprozess Trojaner