Die stillschweigende - ohne Debatte bei Enthaltung der GAF- mit Rechtsverordnung eingeführte erweiterte Sauffreigabe (bis 0/1 Uhr, unbeschränkt beim Finale)) während der Fussball-WM im öffentlichen Raum, hat die UL veranlasst nach zu haken:
"Eine einabendliche Veranstaltung, wie jüngst das 1. Mai-Fest im Grün, wurde gerade mit der Begründung der Ruhestörung mit einer Verbotsverfügung verhängt und deren Einhaltung mit einer mehr als unverhältnismäßigen Polizeipräsenz überwacht und kontrolliert. Für die UL stehen diese von der Verwaltungsspitze bekundeten Wertmaßstäbe, nämlich die Bürgerinnen und Bürger vor nächtlichem Lärm zu schützen, in auffallendem Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten. Offenkundig ist für die Stadtverwaltung Lärm dann erträglich, wenn in der Stadt die
"Kassen klingeln". Wehe aber es sind Linke, Autonome oder auch nur Konsumier-unwillige, die feiern wollen: dann ist Lärm unzumutbar. "