Polizeigewalt gegen Flüchtlinge in Kroatien und Bulgarien

Polizeigewalt gegen Flüchtlinge in Kroatien und Bulgarien

In einer am Donnerstag veröffentlichten juristischen Analyse hat sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)mit Polizeigewalt in Kroatien und Bulgarien beschäftigt. Die unbestrittene Anwendung von Gewalt gegenüber Schutzsuchenden durch die bulgarischen und kroatischen Behörden verstoße gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Aufgrund der Dichte dieser Vorkommnisse und den zahlreichen Belegen sei von einer systematischen Gewaltanwendung, die von den jeweiligen Staaten geduldet, wenn nicht gewollt ist, auszugehen. Die Situation an der Grenze könne nicht isoliert vom Landesinneren betrachtet werden. Die Regelvermutung, dass sich diese Staaten an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen halten, könne nicht aufrechterhalten werden.
Dublinabschiebungen nach Bulgarien und Kroatien sind aus Sicht der Schweizerische Flüchtlingshilfe grundsätzlich unzulässig und unzumutbar. (FK)