Frankreich: Unternehmen wollen bereits neue Arbeitsrechtsverordnungen für kollektive einvernehmliche Kündigungen nutzen

Unternehmen wollen bereits neue Arbeitsrechtsverordnungen für kollektive einvernehmliche Kündigungen nutzen

Französische Firmen wollen die neue Möglichkeit nutzen, kollektive einvernehmliche Kündigungen mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Diese Möglichkeit gibt es seit einer entsprechenden Arbeitsrechtsverordnung der Regierung unter Präsident Macron und Premier Philippe. Sie gibt Firmen die Möglichkeit, nach Beschäftigten zu suchen, die kollektiv und freiwillig ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen. Sie sollen Abfindungen und eine Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der Umqualifizierung erhalten.

Im Gegensatz zu bereits existierenden Möglichkeiten der kollektiven Entlassungen braucht die Firma ihrerseits diesen Schritt nicht mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten rechtfertigen. Ausserdem müssen Firmen in diesem Fall nicht auf Neuanstellungen nach der kollektiven Kündigung verzichten. Sie könnten also durchaus die freiwillig gegangenen Mitarbeiterinnen durchaus ersetzen, und zwar auch mit schlechter bezahlten Beschäftigten oder Leiharbeiter.

Medienberichten zufolge hatte die Gruppe PSA Peugeot-Citroën, die gerade dabei ist, Opel aufzukaufen, bereits vor der offiziellen Veröffentlichung und Inkrafttreten der Verordnung ihre Absicht kundgetan, ab Januar auf kollektive einvernehmliche Kündigungen zurückzugreifen. Auch die Modekette Pimkie, die Verluste macht, und die der reichsten französischen Familie gehört, will bereits im Januar solche kollektive einvernehmliche Kündigungen auf den Weg bringen.

(mc)