Verbot von Streubomben Teil II

Verbot von Streubomben Teil II

Streubomben verteilen kleine Bomben, sogenannte "Submunitionen", über weite Flächen und hinterlassen zahlreiche Blindgänger, die so verheerend wie Landminen wirken. Erst vor wenigen Monaten ist für die Mitgliedsstaaten des Oslovertrags ein Verbot von solcher Munition in Kraft getreten. In unsererm Beitrag geht es um die Rolle Deutschlands und der EU im Prozess der Streubombenächtung.

Zu Wort kommen Francois De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International und Thomas Küchenmeister, der Leiter des Aktionsbündnisses Landmine, einer Gruppierung von 17 Nichtregierungsorganisationen. Siehe hierzu auch die Berichterstattung bei RDL vom 18.11.2010.