Vertreter der Regierung verteidigen Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht

Vertreter der Regierung verteidigen Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht

Der  Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April in einem historischen Urteil das  "unverhältnismäßige Datensammeln" für nicht vereinbar mit den europäischen  Grundrechten erklärt. Bei einer öffentliche Anhörung zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof am gestrigen Donnerstag wurden Kritikern und  Befürwörtern gehört. Hohe Amtsträger_innen erklärten, daß unter dem Aspekt der Sicherheit und Verbrechensaufklärung Eingriffe  in Datenschutz und Grundrechte legitimierbar seien - Datensammlungen seien "Wichtig und hilfreich bei Cybercrime wie etwa Ebay-Betrug"

Der AKVorrat in Österreich beurteilt die gesamte Dynamik der gestrigen Verhandlung sehr positiv. Ähnlich wie schon vor dem EuGH in Luxemburg, lag die Rechtfertigungslast bei der Bundesregierung, welche die Vorratsdatenspeicherung noch immer grundsätzlich befürwortet. Eine Entscheidung ist im Herbst  zu erwarten.