Vertreter der österreichischen Regierung für Vorratsdatenspeicherung

Vertreter der österreichischen Regierung für Vorratsdatenspeicherung

Der  Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April in einem historischen Urteil das  "unverhältnismäßige Datensammeln" für nicht vereinbar mit den europäischen  Grundrechten erklärt. Bei einer öffentliche Anhörung zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof am heutigen Donnerstag Vormittag wurden Kritiker_innen und  Befürworter_innen gehört. Hohe Amtsträger_innen erklärten, daß unter dem Aspekt der Sicherheit und Verbrechensaufklärung Eingriffe  in Datenschutz und Grundrechte legitimierbar seien - Datensammlungen seien "wichtig und hilfreich bei Cybercrime wie etwa Ebay-Betrug". In einer Stellungnahme hatten die Initiatoren der Verfassungsklage gegen die  Vorratsdatenspeicherung den Verfassungsgerichtshof aufgefordert, für den Schutz  demokratischer Werte einzutreten und die flächendeckende Datensammlung  auf nationaler Ebene zu stoppen. Eine Entscheidung ist im Herbst  zu erwarten.