Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April in einem historischen Urteil das "unverhältnismäßige Datensammeln" für nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt. Bei einer öffentliche Anhörung zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof am heutigen Donnerstag Vormittag wurden Kritiker_innen und Befürworter_innen gehört. Hohe Amtsträger_innen erklärten, daß unter dem Aspekt der Sicherheit und Verbrechensaufklärung Eingriffe in Datenschutz und Grundrechte legitimierbar seien - Datensammlungen seien "wichtig und hilfreich bei Cybercrime wie etwa Ebay-Betrug".
In einer Stellungnahme hatten die Initiatoren der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung den Verfassungsgerichtshof aufgefordert, für den Schutz demokratischer Werte einzutreten und die flächendeckende Datensammlung auf nationaler Ebene zu stoppen.
Eine Entscheidung ist im Herbst zu erwarten.