Verfassungsgericht berät über Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsgericht berät über Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April in einem historischen Urteil die Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt. Nun kommt das laufende Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof wieder in Gang. Am 12. Juni 2014 hält der Verfassungsgerichtshof ab 10.30 Uhr eine öffentliche Verhandlung dazu ab. In einer Stellungnahme fordern die Initiatoren der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung den Verfassungsgerichtshof auf, für den Schutz demokratischer Werte einzutreten und die flächendeckende Datensammlung auf nationaler Ebene zu stoppen.