Safe Harbour-Urteil: EuGH gibt der Klage von Datenschutzaktivist statt

Safe Harbour-Urteil: EuGH gibt der Klage von Datenschutzaktivist statt

Am gestrigen Dienstag hat der europäische Gerichtshof (EuGH) einer Klage von Datenschutzaktivist Max Schrems stattgegeben und damit das Datenschutzabkommen mit den USA für ungültig erklärt. Safe Harbour – sicherer Hafen – war ursprünglich dazu gedacht, den Datenverkehr zwischen den USA und der EU zu vereinfachen. Die Entscheidung des EuGH besagt nun, dass eine Weitergabe von personenbezogenen Daten europäischer NutzerInnen nur dann rechtens ist, wenn in den USA die gleichen Datenschutzstandards herrschen wie in der EU. Davon könne nicht mehr, wie bislang, einfach ausgegangen werden, weshalb die nationalen Datenschutzbehörden die Übermittlung nun nach einer eigenständigen Prüfung untersagen können. Schrems hatte vor dem EuGH geklagt, weil seine facebook-Daten über die Europa-Zentrale des Konzerns in Irland in die USA weitergegeben wurden und er sie dort nur unzureichend vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt sah. Ein vorheriges Verfahren in Irland hatte im Urteil damals auf Safe Harbour verwiesen, weshalb Schrems sich nun an den EuGH gewandt hat. Dessen Urteil wird nicht nur Auswirkungen auf facebook, sondern auf eine ganze Reihe von Unternehmen haben, die die Daten ihrer NutzerInnen in den USA auf Servern speichern. Die seit rund zwei Jahren laufenden Verhandlungen über eine Neuregelung des Safe Harbour-Abkommens zwischen EU und USA sind damit kurz vor ihrem Abschluss erneut unter Druck geraten.