Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass der Internetriese Facebook keine persönlichen Daten mehr sammeln und bündeln darf. Damit bestätigten die Richterinnen eine Entscheidung des Bundeskartellamts von Anfang 2019, gegen die Facebook geklagt hatte. Grund für die Entscheidung ist insbesondere, dass der Facebook-Konzern seine zu grosse Marktmacht missbrauche.
In den vergangenen Jahren hatte das sogenannte "soziale Netzwerk" Facebook andere massiv verbreitete Kommunikationsdienste wie Whatsapp und Instagram erworben. Kurz darauf hatte der Facebook-Konzern angefangen, die Datensätze der drei Kommunikationsdienste nicht mehr getrennt zu behandeln. Stattdessen bündelte der Konzern die persönlichen Daten, die eine Nutzerin bei ihren Konten auf den verschiedenen Diensten preisgab.
Besonders diese Sammlung und Bündelung von persönlichen Daten zwischen den verschiedenen Kommunikationsdiensten hatte das Bundeskartellamt beanstandet. Die Nutzerinnen müssten die Wahl haben. Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung.
Die Sammlung und Vermarktung von persönlichen Daten etwa zum Zweck der individualisierten Werbung ist die Geschäftsgrundlage von Facebook.
(mc)