Das Verbraucher-Verfahren gegen den Internetkonzern Facebook in Wien ist möglicherweise nicht zulässig. Das sagte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Schlussplädoyer zu diesem Verfahren. Damit stimmt er zumindest teilweise den Anträgen von Facebook zu.
In Wien hatte Facebook-Nutzer und Aktivist Max Schrems den Konzern unter anderem wegen Verstößen gegen österreichische, irische und gesamteuropäische Datenschutzregeln verklagt. Er beruft sich dabei auf den sogenannten „Verbrauchergerichtsstand“, der Klagen von Verbrauchern auch gegen im Ausland angesiedelte Unternehmen erlaubt. Facebook hat seinen Europasitz in Irland, ist also im Prinzip auch von Wien aus verklagbar.
Schrems hatte zudem nicht allein geklagt, sondern eine Sammelklage mit anderen NutzerInnen aus dem Ausland eingereicht. Insbesondere dagegen richtet sich nun das Plädoyer des Generalanwalts des EuGH. Dafür sei der Verbrauchergerichtsstand nicht gedacht. Allerdings folgt der Generalanwalt in einem weiteren Punkt nicht der Linie von Facebook: Grundsätzlich handele es sich bei Schrems nach wie vor um einen Verbraucher, auch wenn dieser seinen Protest gegen Facebook mittlerweile professionalisiert habe. Vor dem EuGH landete das Verfahren, weil der Internetkonzern die Zulässigkeit der Klage in Wien bestritt.
Das Urteil des EuGH wird wohl in einigen Monaten fallen. Zwar folgen in der Mehrzahl die RichterInnen den Einschätzungen solcher Rechtsgutachten, das ist aber nicht zwangsläufig so. Im Fall dass die Klage von Facebook abgewiesen wird, findet das Verfahren in Wien statt.