EuGH kippt Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung

EuGH kippt Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung

Wie zuvor das Bundesverfassungsgericht mit der nationalen Umsetzung 2010 hat jetzt der EuGH weitestgehend in Übereinstimmung mit dem Statement des Generalanwalts, die Richtline der EU zu Vorratsdatenspeicherung als nicht vereinbar mit der Grundrechtecharta der EU deklariert. Soweit das heute bekanntgemachte Urteil.

Nach der NSA Affäre ist weitestgehend bekannt und durch Studien belegt, dass nicht nur Bewegungsprofile, sondern identifizierbare Kommunikatonsteilnehmer und deren Tun identifizier- wie verfolgbar sind.
Ein Pferdefuss ist wie schon in der Stellungnahme des Generalanwalts, dass trotzdem aus der Nichtspeicherung des Kommunikationsinhaltes, der EUGH keinen Verstoss gegen den Wesengehalt der Grundrechte auf Privatheit und Fernmeldegeheimnis ausmachen will. Aber auch die jetzt errichteten Hürden im Zuge der Verhältnismässigkeitsprüfung – Kein Verzicht auf Differenzierung oder Ausnahmen, Zugangsbeschränkung bei den Daten auf schwere Straftaten, Pflicht zur Beschränkungen der Dauer der Speicherung, Vorkehrungen für jede Form von Missbrauchsmöglichkeiten bei den Providern, Pflicht zur Beschränkung der Speicherung nur auf EU-Gebiet- werden die Initiatoren in den  Regierungen der 27 EU Staaten vor grössere Probleme stellen.

Insofern ist das Urteil eine deutliche schallende Ohrfeige für die Kommission wie die Mitgliedsstaaten Regierungen des Rates, die sich diese Selbst-Ermächtigung geschaffen haben. (kmm)