Nach einem Bericht des EU Recherche Portals Follow the Money(FTM) ergibt sich dies aus dem klarsten Indikator der Herbeiführung von Entscheidungen des EuGH: Seit Dezember 2023 sei kein Verfahren bis zum Ende durchgesetzt und und damit neue Strafzahlungen eingefordert worden.
Bereits vor Jahren warnte der italienisch-amerikanische Politiloge T. Pavone vor der Vernachlässigung der originären Kommissions-Aufgabe Vertragseinhaltung und Gesetzestreue der Regierungen einzufordern. Zwar flossen danach noch Millionen Strafzahlungen vertragswidriger Staaten in den EU-Haushalt.
Seit Dezember 2023 hat die Kommisson jedoch kein Verfahren vor den Gerichtshof gebracht, der eine letztinstanzliche Strafzahlung via Urteil erforderte, so FTM.
Nach der Databasis der EU sind allein gegen die BR Deutschland knapp 40 Verfahren zwar mit einer Abmahnungs-Stellungnahme der Kommission seit 1.1.24 eingeleitet worden. Doch selbst uralt Verfahren wegen Verletzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Verfahrensdauer mittlerweile 10 Jahre!) oder der Umsetzung von Förderungen der erneuerbaren Energien und gegen Lärmemissionen gingen kaum über den Status von Abmahnungen bzw. Zweitabmahnungen nach Stellungnahmen hinaus. Gerade einmal 3 (!) Verfahren wurden in erster (!) Instanz beim EuGH eingereicht. Darunter auch eine bayrische gesetzliche Regelung, die EU-Ausländer beim Familiengeld (C-642/24) diskriminiert.
Darüberhinaus wurden im gleichen Zeitraum 53 Fälle gegen die Bundesrepublik für beendet erklärt und eingestellt. Nur fünf wurden dabei mit einen weiteren Statement zur Verletzung mit Antwortaufforderung - inaktiv - weitergeführt. Dabei handelt es sich auch um die mangelhafte Umsetzung der Seveso-III Richtline (inf_24_2006) oder die ebenfalls seit 10 Jahren strittige fehlende Umsatzsteuerbefreiung von privaten Lehrenden zur u.a. zur Prüfungsvorbereitung (inf_24_301).
(kmm)

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