Bereits 2020 hatte in einem von ProAsyl begeleiteten Verfahren der EuGH bejaht, das bei syrischen Kriegsdienstverweigerungen eine starke Vermutung gebe, dass sie politisch verfolgt werden. Nun bejaht der EuGH erneut bei einem vom VG Sigmaringen vorgelegten Verfahren auch das ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann, wegen einer neuen Rechtslage durch den 2020 Beschluß. Das verweigerten das BAMF und die Gerichte beharrlich die aus der Militärdienstverweigerung und drohender politischen Verfolgung auch nur ernsthaft zu prüfen. Diese sei aber naheliegend, wenn Einheiten in denen Wehrpflichtige dienen müssen Kriegsverbrechen begehen. Wie die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl auch bei RDL angab, setzt sich der EuGH von der Rechtsansicht des BVerwG ab, die Urteile des EUGh entalten grundsätzliche keine Bindungswirkung. Gegenteiliges statuierte zumindest das BVerwG bisher.