Alassa Mfouapon klagt mit Pro Asyl und GFF: Verfassungsbeschwerde für Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmelagern

Verfassungsbeschwerde für Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmelagern

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Demonstration in Ellwangen am 9. Mai 2018
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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL haben an diesem Donnerstag Verfassungsbeschwerde erhoben, um den grundrechtlichen Schutz der Wohnung für geflüchtete Menschen zu stärken. Kläger ist Alassa Mfouapon, einer der Sprecher der Geflüchteten bei den bundesweit diskutierten Ereignissen in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen im Jahr 2018. Nach einer verhinderten Abschiebung hatten dort Anfang Mai 2018 500 Polizist:innen die Flüchtlingsunterkunft gestürmt. Alassa Mfouapon war dann am 20. Juni nach Italien abgeschoben worden. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland, nach abgelaufener Wiedereinreisesperre, versuchte auf dem Rechtsweg feststellen zu lassen, dass seine Abschiebung im Juni 2018 rechtswidrig gewesen sei. Das Verfahren zog sich durch die Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuletzt zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete bejaht, allerdings entschieden, dass die Polizei die Räume nicht durchsucht, sondern nur betreten habe, so dass keine richterliche Zustimmung notwendig gewesen sei. Zudem sei die Ausreisepflicht des Klägers eine dringende Gefahr und rechtfertige das Betreten des Zimmers. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich nun die Verfassungsbeschwerde, über die wir mit Sarah Lincoln Rechtsanwältin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von Pro Asyl und Alassa Mfouapon gesprochen haben. Ihn haben wir zunächst nach seiner Abschiebung am 20. Juni gefragt. 15:41

Interview mit Sarah Lincoln (im Beitrag oben enthalten): 11:41