Einreise zur Stellung von Asylantrag legal: Wiedereinreise von Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon war rechtmäßig

Wiedereinreise von Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon war rechtmäßig

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Kundgebung in Ellwangen, 14. März 2019
Kundgebung in Ellwangen, 14. März 2019
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Aktion Bleiberecht

Alassa Mfouapon war eine Art Vertrauensperson in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen. Als es dort im Frühjahr 2018 Proteste gegen die Abschiebung eines Bewohners, bundesweite Medienhetze und anschließend einen ganz offensichtlich rechtswidrigen Polizeieinsatz gab wurde ihm die Rolle eines „Rädelsführers“ angedichtet. Wenig später wurde er nach Italien abgeschoben. Immer wieder hetzte die Bildzeitung gegen Alassa Mfouapon, obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen, dass er mit den Ereignissen vom 3. Mai nichts zu tun hatte, behauptet die Bildzeitung, er habe "einen gewalttätigen Aufstand angezettelt". Auch später berichtet die Bildzeitung immer wieder über Alassa Mfouapon und verbreitete falsche Aussagen über ihn, insbesondere nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland, nach Ablauf der Wiedereinreisesperre. Einige Aussagen wurden Bild sogar gerichtlich verboten.

Nun fand Mitte Juni 2020 vor dem Amtsgericht in Ellwangen ein Prozess gegen Alassa Mfouapon statt. Er musste sich wegen zweimaliger angeblich illegaler Einreise und wegen vermeintlichem Widerstands gegen Polizeibeamte bei seiner Abschiebung nach Italien verantworten. Das Landgericht urteilte jetzt: Die Einreise war in beiden Fällen rechtens. Allerdings wurde Alassa Mfouapon wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Abschiebung schuldig gesprochen und zu 40 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Wir haben mit seinem Anwalt Roland Meister gesprochen.