Ausbleibende Kostenübernahme und diskriminierendes Abstammungsrecht: Wann kommt die Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare bei der Erfüllung des Kinderwunschs?

Wann kommt die Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare bei der Erfüllung des Kinderwunschs?

Im November letzten Jahres entschied das Kassler Bundessozialgericht, dass eine ausbleibende Kostendeckung der Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamen weiterhin so rechtmäßig ist. Bei Behandlung eines heterosexuellen Ehepaars erfolgt im Gegensatz teilweise eine Kostendeckung von bis zu 50 %.

Neben fehlender Kostenübernahme eröffnet sich bei der Frage nach dem Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare deutlich mehr Hürden. Und dabei geht es nicht nur um die Handhabung von Samenspende seitens der Krankenkassen, sondern auch um Abstammungsrecht und Diskriminierung seitens einzelner Kliniken.

 

Über den Status quo und die Pläne der Ampelkoalition haben wir mit Dr. Birgit Wetzka von der Kinderwunschklinik cerf Freiburg, Sarah Ponti vom Lesben und Schwulen verband (LSVD) und Julia und Anja gesprochen, die mithilfe einer Samenspende die Mütter eines gemeinsamen Kindes werden konnten.