Am 3. Mai verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage. Am 1. Juli wird das Gesetz in Kraft treten. Schon bei Ordnungswidrigkeiten werden die Verfolgungsbehörden Zugriff auf allerlei Daten von Telekommunikationsanbietern bekommen können. Über die genauen Inhalte des Gesetztes, die Umsetzung in verschiedenen Bundesländern und auch die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz sprachen wir mit Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Ist Datenschutz heute kein Thema mehr?
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