Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah engagiert sich in Strasbourg und Karlsruhe für Menschenrechte. Im März 2011 konnte er in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil erstreiten: In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Nach diesem Urteil wurde auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg von BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Zunehmend kämpfen Psychiatrie-Betroffene auch vor Gericht für die Einhaltung ihrer Grund- und Menschenrechte. Ein wirksamer Schutz vor unerwünschter Zwangsbehandlung ist die Patientenverfügung - sofern sie rechtzeitig abgefasst wurde (http://www.patverfue.de/)