Zwangsbehandlungsgesetz nun doch nicht im Schnelldurchlauf

Zwangsbehandlungsgesetz nun doch nicht im Schnelldurchlauf

Am 7. November 2012 hatte das Bundeskabinett den "Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen" beschlossenen, der kurzerhand und ohne parlamentarische Debatte auf den "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts" aufgesattelt werden sollte. Diese undemokratische Vorgehensweise stieß auf heftige Kritik. Daraufhin versuchte die Bundesregierung die Neuregelung der ärztlichen Zwangsbehandlung im Betreungsrecht in einem Eilverfahren und ohne Anhörung der Betroffenen und anderer Verbände durchzupeitschen mit dem Ziel, dieses Gesetz bereits am 1. Dezember 2012 in Kraft treten zu lassen. Doch auch dieses Schnellverfahren konnte inzwischen von der Opposition gestoppt werden - es wird zumindest eine öffentliche Anhörung stattfinden müssen...

Mirko Olostiak sprach für RDL mit Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete der Grünen und Mitglied des Gesundheitsausschusses.