Geht laut Bundesgerichtshofbeschluß eigentlich nicht:: Zweifelhafter Hooliganparagraph wird auf Demo angewandt

Zweifelhafter Hooliganparagraph wird auf Demo angewandt

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Bei den Protesten gegen den G20 Gipfel am 7. Juli 2017 kam es zu mehreren Sachbeschädigungen. Die Demonstration wird vom Gericht jedoch nicht als politische Veranstaltung anerkannt; sie sei einzig und allein dazu dagewesen "Angst und Schrecken zu verbreiten".

Demnach können Leute jetzt vor Gericht "für alles, was während eines Protests passiert, haftbar gemacht werden, auch wenn sie selbst gar keine Straftat begangen haben", sagt Flo, RDL-Korrespondent beim Elbchausseeprozeß. Dieses sogenannte „ostentative Mitmarschieren“ gilt als psychische Beihilfe für gewalttätige Hooligans, so wertete es ein Gericht.

In Hamburg wurde beim jetzt abgeschlossenen Prozeß fünf jungen Angeklagten ein Sachschaden von über einer Millionen Euro zulasten gelegt wird, obwohl sie sich zum Teil frühzeitig von den Protesten verabschiedet hatten. Dieser Prozeß "hat Weichen gestellt für spätere Verfahren", so die Beurteilung unseres Korrespondenten....