Am Dienstag den 10-12-2008 verurteilte das OLG Düsseldorf die Journalistin und Griechlandkorrespondentin z.b. der JW Heike Schrader wegen Unterstützung der DHKP- C zu drei Jahren auf Bewährung.Der Vorwurf der mitgliedschaft brach in sich zusammen. Im Gespräch geht es um dieses Verfahren nach 129a-b StgB und ihre journalistische Tätigkeit und dass Missfallen das diees auslöst.
Das von Heike Schrader übersetzte Buch, dass Sie auf einer Lesereise vorstellen wollte undbei Einreise inhaftiert wurde.