Mischfinanzierung heißt das, unzulässige Mischfinanzierung ist es wenn Bundesprojekte lokal von einer Kommune finanziert werden. Bei Stuttgart 21 ist das aufgrund des hohen Zuschusses aus der Stadtkasse der Fall.
Genau darum geht einer der Streitpunkt. Ein entsprechendes Bürgerbegehren wurde bisher von Grün-Rot abgebügelt.
Der Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim sah jedoch am 21. April durch hier ein kleines Problem.
Resultat: Die Sache kommt vor den Bundesgerichtshof.
Matthias von Herrmann Spreche der Parkschützer zur Juristischen Arena.