Im ersten Halbjahr 2012 erzielte die Südwestindustrie im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum preis- und arbeitstäglich bereinigt ein Produktionsplus von 1,8 Prozent. In dieser relativ verhaltenen Halbjahresbilanz spiegelt sich...
Zum Höhepunkt der Friedensbewegung 1981 missfiel einigen Honoratoren in einem Acherner Ortsteil die Präsentation ihrer Kinder bei der Schulentlassfeier. Verantwortlich der Lehrer: Klaus Schwarz. Ein Griff in das RDL-Archiv vor 30 Jahren am...
Mit diesem Verdikt reagiert Radio Dreyeckland auf den am Dienstag 24.7.12 im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Kretzschmann Regierung zur Änderung des Mediengesetzes. Es sei eben keine„Lanze für freie Radios“, wenn zwar der...
## Fair play bei den olympischen spielen?
## Adidas - fairplay für olympia 2
## europa antwortet auf den akuten bedarf humanitärer hilfe in syrien - so heißt es in einer presseerklärung vom gestrigen montag, den 23. juli
## In Deutschland...
Interview mit Mirko und Bärbel von der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener BW zur Demo am 24.07.2012 um 14 Uhr am Kreiskrankenhaus in Emmendingen.
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Am Freitagabend protestierten 200 überwiegend junge Antifaschistinnen in strömenden Regen durch die Freiburger Innenenstadt.Die demo richtete sic auch gegen die Duldung von Nazigewalt durch die Freiburger Justiz. Am Donnerstag hatte das...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Gewerkschafter, u.a. der Betriebsratvorsitzender des in die Pleite geführten DUAL Werkes, wehren sich, bundesweit als "Niedriglohnpradies" vermarktet zu werden. Dazu begaben sie sich ins Landratsamt mit einer Protestaktion. Der Landrat sah...
Am Montag, 9.7.12 wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragt 3 Jahre für den Nazi Stech, weil sie seine Fahrt mit Vollgas in eine Antifa Gruppe mit einem Schwerverletzten für einen versuchten Totschlag hält...
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Anti G8 Demonstration im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration hatte am 19. Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden. Das Urteil des Landgerichts...
RDL Gerichtskorrespondent Michel berichtet vom 6. Prozesstag des Stech-Verfahrens.
Update:Die "Flucht"alternative des Nazis Stech bestand objektiv. So das Ergebnis des vom Gericht beauftragten technischen Sachverständigen ganz eindeutig...
Die ersten drei Prozesstage sind um. Die "abgebrüht" vorgetragene Tatversion des Ortenauer Nazis Florian Stech wurde vom polizeilichen Notrufsystem dokumentiert. Dieses wurde weder von ihm noch seinen "Guards" aus der Staatsschutzabteilung...
Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur...
Heute war der dritte Prozesstag im Strafverfahren gegen den Neonazi Florian Stech. Dieser war am ersten Oktober 2011 auf einem Parkplatz in Riegel mit seinem PKW mit hoher Geschwindigkeit in eine Gruppe von AntifaschistInnen gerast. Diese...